Als Arzt gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen


                                                                                                                

10. Punkte, um zu verstehen,  warum es sicherer ist, selbst zu entscheiden

1. Als Konsequenz der im Nationalsozialismus staatlich legitimierten Medizinverbrechen wurden der Nürnberger Kodex, das Genfer Gelöbnis und die Berufsordnung für Ärzte formuliert.
2. Der Nürnberger Kodex besagt unter anderem, dass die Einwilligung in medizinische Versuche frei von jeglichem Zwang erfolgen muss. Auch ein indirekter Zwang wird im Nürnberger Kodex explizit als gültige Einwilligung ausgeschlossen.
3. Das Genfer Gelöbnis fordert Ärzte dazu auf, selbst unter Bedrohung ihr medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anzuwenden.
4. Die Berufsordnung für Ärzte enthält an erster Stelle das Genfer Gelöbnis. Sie gibt die ethischen Normen ärztlicher Arbeit in Deutschland vor. In Paragraph 7 der Berufsordnung wird festgelegt, dass jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts zu erfolgen hat. „Das Recht des Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.“ §7(1)
5. Medizinisches Wissen ist selten ein wissenschaftlich endgültig abgeschlossenes Dogma. Auch Schutzimpfungen unterliegen während der Massenanwendung einer begleitenden medizinischen Forschung. Deshalb sollte für die Durchführung von Schutzimpfungen neben der Berufsordnung für Ärzte auch der Nürnberger Kodex  Beachtung finden.
6. Der Nürnberger Kodex, das Genfer Gelöbnis und die Berufsordnung für Ärzte sollen jeden Menschen, unabhängig von seinen gesundheitlichen Ansichten,  vor staatlichen Übergriffen in seine körperliche Integrität schützen. Die Einhaltung dieser zeitlos gültigen ethischen Normen ist essentiell für die Patientensicherheit in Deutschland.
7.

Ärztliche Behandlungen  unter Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes (auch „Masernschutzgesetz“ genannt) sind nicht immer im Einklang mit dem Nürnberger Kodex, dem Genfer Gelöbnis und der Berufsordnung für Ärzte möglich.

8.

Ohne Einhaltung des Nürnberger Kodex, des Gelöbnis und der ärztlichen Berufsordnung haben Ärzte keine ethische Grundlage, auf welche sie sich berufen können, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden sollten.

9. Bisher ist es nicht gelungen  eine umfassende, öffentliche Debatte über die ethischen Normen ärztlicher Arbeit im Kontext mit §20IfSG zu führen.
10. Die Einhaltung ethischer  Normen bei medizinischen Behandlungen ist unerlässlich. Eine Spaltung der Bevölkerung in „Impfgegner“ und „Impfbefürworter“ bei diesem essentiellen Thema ist unverantwortlich und sollte dringend zu Gunsten eines  fairen, sachlichen und offenen Dialoges beendet werden.